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BEDIENAUSWEIS FÜR HUBARBEITSBÜHNEN / IPAF PAL CARD
KURSÜBERSICHT
Trainingsdauer: 1 Tag
Ab einer Gruppengröße von 6 Teilnehmer führen wir das Training auch gerne bei Ihnen vor Ort durch, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, Beamer oder TV mit PC-Anschluss, Tische und Stühle für die Teilnehmer. Für das praktische Training halten Sie mindestens eine entsprechende Arbeitsbühne (oder mieten diese bei uns an). Wenn Sie die Arbeitsbühne bei uns anmieten, tragen Sie nur die An- und Abfahrtskosten.
Allen erfolgreichen Absolventen wird im Anschluss an die Schulung die Befähigung zum Führen einer mobilen Hubarbeitsbühne in Form der IPAF Pal Card, Zertifikat, Sicherheitsleitfaden und das Logbuch für die Eintragungen der Einweisungen überreicht.
Der Theorieteil kann auch mit dem IPAF eLearning flexibel am Arbeitsplatz oder von zu Hause aus durchgeführt werden. Inhaltlich entspricht dieses Seminar den Vor-Ort-Schulungen. Denn anstelle eines kompletten Arbeitstages müssen die Teilnehmer nur noch zur Abnahme der theoretischen Prüfung sowie zur Praxisschulung persönlich erscheinen. Nach erfolgreichem Abschluss des IPAF eLearning kommen Sie nur zur praktischen Prüfung zu unserem Schulungszentrum. Nach bestandener praktisch Prüfung wird das IPAF-Logbuch sofort ausgehändigt und gilt als Nachweis. Es berechtigt zum Führen der geschulten Hubarbeitsbühnen. Die IPAF PAL Card sowie das Zertifikat folgen zeitnah nach Zahlungseingang.
TRAININGSINHALTE
LERNZIELE
Nach Beendigung der Schulung sind die Teilnehmer bezüglich der Bedienung von Arbeitsbühnen in der Lage:
- – Die relevanten Sicherheitsauflagen (Gefährdungsbeurteilung) zu beachten
- – Maßnahmen zur Unfallverhütung (PSAgA-Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz) zu beachten
- – Die Bedeutung von persönlichen Schutzeinrichtungen richtig einzuschätzen
- – Die Bedienungsanleitungen der Maschine richtig zu handhaben
- – Arbeitsbühnen der jeweiligen Kategorie sicher zu bedienen
ZIELGRUPPE
IPAF-EINWEISERKURS
Der Einweiserkurs richtet sich an Personen, die bereits einen IPAF-Bedienerkurs absolviert haben und andere Personen in Arbeitsbühnen einweisen müssen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Einweiser über das relevante Wissen verfügt, um sich selber auf allen Hubarbeitsbühnen, auf deren Kategorie er geschult wurde, einzuweisen, um anschließend andere Personen (eigene Mitarbeiter, Subunternehmer oder Fremdfirmen) kompetent und fundiert in die Bedienung einer Hub-Arbeitsbühne einzuweisen.
Trainingsdauer: 1 Tag
Lernziele
- – Kategorien von mobilen Hubarbeitsbühnen
- – Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- – Überprüfung für Bediener und Theorieprüfung
- – Zuständigkeiten für die Einweisung
- – Training und praktische Vorbereitung für Einweiser
- – Funktionsprüfung vor dem Einsatz
- Theorie- und Praxisprüfung:
– Einführung in die Maschine - – Durchführung grundlegender Betriebseinweisung
- – Tägliche Überprüfung • Mängelbericht
- – Verfahren für das Übergabezertifikat
- – Praktisches Rollenspiel des Übergabeverfahrens
- – Prüfung überarbeiten und ausfüllen
- Am Kursende kann der Schulungsteilnehmer die Rolle eines Einweisers und die damit erforderlichen Aufgaben durchführen:
– Bediener mit ihren Aufgaben vertraut machen - – Sichere Verfahren vor und während des Einsatzes zeigen
- – Beschränkungen von mobilen Hubarbeitsbühnen zeigen
- – Kennt alle Sicherheits- und Warneinrichtungen
JÄHRLICHE UNTERWEISUNG
Auffrischung der Kenntnisse durch jährliche Unterweisung
Nach erfolgreich abgeschlossener Schulung im Bedienen von Arbeitsbühnen ist eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse notwendig. Wir bieten auch jährliche Unterweisungen an. Einmal Erlerntes wird schnell wieder vergessen, insbesondere dann, wenn sich keine Unfälle ereignen. Mit einer jährlichen Unterweisung werden Sie regelmäßig auf Unfallquellen hingewiesen und über Schutzmaßnahmen für Personen und Lasten im Umgang mit Arbeitsbühnen informiert, mindestens einmal jährlich erfolgen. Sie muss schriftlich dokumentiert werden.
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten einmal jährlich zu unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 fordert sogar einen schriftlichen Nachweis.
VORTEILE E-LEARNING
- – Flexibler Zugriff auf die Schulungsinhalte, wann immer Sie möchten (24/7)
- – Weniger Arbeitszeit für die Schulung nötig
- – Theorie und Praxis können unabhängig voneinander durchgeführt werden
- – Inhalte werden regelmäßig aktualisiert
- – Intuitive Führung durch die Schulung
- – Vertiefung der Inhalte in Bild und Ton
- – Zwischenprüfungen und interaktive Module festigen die Lerninhalte
- – Unternehmen haben die volle Kontrolle darüber, wer teilgenommen hat
PSAGA
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Sicher – wenn es in die Höhe geht
Für Bediener von Hubarbeitsbühnen empfiehlt die Berufsgenossenschaft das Tragen einer persönlcihen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Rückhaltesicherung. Sie schützt die Person davor, aus dem Arbeitskorb durch den sogenannten Peitschen-/Katapulteffekt herausgeschleudert zu werden.
Damit die Person die PSAgA richtig anwenden kann, fordert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in § 31: Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich durch unsere Trainer/innen qualifiziert beraten zu lassen und eine Persönliche Schutzausrüstung zu erwerben.
Der zu Unterweisende muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- – Geistige und charakterliche Eignung
- – Körperliche Eignung
- – Theoretische Kenntnisse
- – Praktische Fähigkeiten
Unterweisungsablauf
Die Unterweisungsdauer beträgt 0,5 Tage. Der Schulungsort ist entweder bei Ihnen vor Ort oder in unserem Bundesweiten Schulungszentren. Qualifizierte Trainer unterrichten in kleinen, effektiven Gruppen mit maximal 8-10 Teilnehmern.
GABELSTAPLER
- – Mindestens 18 Jahre
- – Geeignet und unterwiesen sein
- – Befähigung nachgewiesen haben
- – Schriftlich beauftragt sein
Im Theorieteil geht es um folgende Themen:
- – Stapler und deren Antriebsarten
- – Besonderheiten der Einsatzbereiche
- – Verhalten bei Schäden, Unfällen und Bränden
- – Zusatzgeräte und deren Verwendung
- – Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
Im Praxisteil erlernen Sie:
- – Bedienung von Gabelstaplern
- – Tägliche Einsatzprüfung
- – Fahr- und Stapelübung
- – Hinweise auf Gefahrenbeurteilung mit Gabelstaplern
TELESTAPLER/TELESKOPSTAPLER/TELESKOPLADER
- Schulung für das Bedienen von geländegängigen Staplern mit veränderlicher Reichweite
Teleskopstapler sind geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite um Lasten zu transportieren, anzuheben und abzulegen. Das Ziel dieser Schulung ist die allgemeine Qualifizierung für das Führen eines Teleskopstaplers im Anwendungsbereich der DGUV 308-009 Stufe 1 (starr). Es gibt im Gegensatz zum Gabelstapler zwei Bewegungsrichtungen (horizontal und vertikal). Hier gilt besondere Vorsicht bei der max. Tragkraft und der max. Arbeitshöhe in Abhängigkeit von der Ausladung. Außerdem können sie mit verschiedenen Anbaugeräten ausgestattet sein (z.B. Schaufeln, Kranausleger, Arbeitskörbe, Gabelzinken, Hydraulikwinde). Daher sollte nur geschultes Personal mit Teleskopstaplern arbeiten! Dabei beziehen wir selbstverständlich auch die Wünsche und Anforderungen unserer Kunden mit ein, damit die Teilnehmer bestmöglich auf Ihre Einsätze vorbereitet sind.
Voraussetzungen für die eintägige Schulung sind praktische Vorkenntnisse notwendig.
Der Bediener muss folgende, nach DGUV-Grundsatz 308-009 geforderte Voraussetzungen erfüllen:
- – Über 18 Jahren
- – Unterwiesen
- – Schriftlich beauftragt
- – Im Besitz eines Führerscheins bei Teilnahme am Straßenverkehr sein
Vorteile einer Schulung:
- – Weniger Arbeitsunfälle
- – Erfüllung der Fürsorgepflicht
- – Schnelleres und sicheres Arbeiten
- – Senkung von Gerätestörungen durch Fehlbedienung
Wir bilden Sie entsprechend des DGUV-Grundsatz 308-009 (Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern) zu Teleskopstapler-Fahrern aus.
Schulungsablauf
Stufe 1: Starre Teleskopstapler
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler DIN EN 1459-1.Die Schulungsdauer beträgt einen Tag.
In Theorie und Praxis erfolgreich ausgebildet worden. Er hat die Prüfung bestanden (Grundlagen u. a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 + Teil 1, DGUV V 1 + 68 und DGUV G 308-009). Vorkenntnisse im Bereich Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind vorzuweisen.
Stufe2: Drehbare Teleskopstapler und Einsatz als Arbeitsbühne
- – Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für drehbare Teleskopstapler DIN EN 1459-2
- – Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Beisatz als Arbeitsbühne
Im Theorieteil geht es um folgende Themen:
- – Teleskopstapler und deren Antriebsarten
- – Besonderheiten der Einsatzbereiche • Verhalten bei Schäden, Unfällen und Bränden
- – Zusatzgeräte und deren Verwendung
- – Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
Im Praxisteil erlernen Sie:
- – Inbetriebnahme und Bedienung
- – Einsatz mit unterschiedlichen Anbauteilen/Geräten
- – Fahr- und Bedienübungen
Nach der Schulung erhalten Ihre Mitarbeiter ein Zertifikat und einen Fahrausweis für Teleskopmaschinen, der dazu berechtigt, entsprechende Geräte zu führen.
Anfragen in Norddeutschland:
Jan Luther – IPAF Schulungen
Tel.: +49 (0)40 53 43 21 33
Mobil: +49 (0)170 502 02 77
jluther@kiloutou.de
Anfragen in Mitteldeutschland:
Marco Hoffmann – IPAF Schulungen
Tel.: +49(0) 2301 945 07 62
Mobil: +49 (0)163 352 55 36
m.hoffmann@wm-rent.de
Anfragen in Süddeutschland:
Petra Benz – IPAF Schulungen
Tel.: +49(0)721 66471303
Mobil: +49(0)173 365 10 50
pbenz@kiloutou.de