Jährliche Unterweisung online

Jährliche Unterweisung online

Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten regelmäßig, das bedeutet jährlich, hinsichtlich der Bedienung von Hebebühnen zu unterweisen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 wird darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis gefordert. So gewinnen Sie Sicherheit durch Fachwissen für Ihre Mitarbeiter und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.

Die regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen haben das Ziel, das in den Bedienerschulungen erlernte Wissen aufzufrischen und wieder ins Bewusstsein zu rufen. Außerdem informieren wir über gesetzliche und technische Neuerungen bzw. Änderungen, z. B. in der Sicherheitstechnik, sowie über den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Denn klar ist: Erlerntes, sicherheitsrelevantes Wissen wird langfristig im Detail wieder vergessen, vor allem dann, wenn lange keine Probleme aufgetreten sind – was ja letztendlich auch das Ziel ist.

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